Wozu ein Kfz-Sachverständiger? |
**Haftpflichtschaden |
**Kaskoschaden |
Ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und hat dabei Beschädigungen am eigenen Kraftfahrzeug davongetragen, sollte man auf jeden Fall einen Kfz-Sachverständigen einschalten, sofern kein Bagatellschaden vorliegt
(unter EUR 750,00, im Einzelfall auch weniger).
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen irgendwelcher Institutionen wie Versicherungen, Behörden, technische Vereinen oder sonstigen Organisationen gebunden.
Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt. Beachten Sie, dass Sie in der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe nachweisen müssen.
Bedenken Sie, im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl.
Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen. Gern arbeiten wir auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren – übrigens: Auch die Rechtsanwaltkosten werden von der gegnerischen Versicherung – volle Haftung vorausgesetzt – übernommen.