Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Wozu ein Kfz-Sachverständiger?
**Haftpflichtschaden
**Kaskoschaden


Die ersten Minuten nach dem Crash sind meist die wichtigsten: Die Beteiligten sind auf sich allein gestellt; die Polizei kommt – wenn überhaupt – erst viel später. Die beste polizeiliche Aufnahme nützt dann nichts mehr, wenn die Kollisionsstellung der Fahrzeuge nicht mehr nachvollziehbar ist und zunächst schaulustige Zeugen schnell das Weite gesucht haben. Daher sollten Sie im Fall der Fälle die folgenden Punkte beachten:

• Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten

• Ruhe bewahren

• Unfallstelle sichern (Warndreieck!), ggf. erste Hilfe leisten

• Beweissicherung durch Fotos, Kreide, Ansprechen möglicher Zeugen

• Unfallstelle räumen (Fahrbahnrand, Seitenstreifen)

• Ggf. Notarzt und Polizei rufen (Die Polizei ist in erster Linie zur Tatsachenfeststellung da und daher entbehrlich bei Einigkeit der Beteiligten sowie bei Schäden geringeren Umfangs ohne Personenschaden. Der europaweit einheitliche „Europäische Unfallbericht“ ist kein Schuldeingeständnis und bei sorgsamem Ausfüllen beider Beteiligten genauso gut wie ein Polizeiprotokoll!

 

Tipp: Falls Ihr Unfallgegner flüchtet, vermeiden Sie eine gefährliche Verfolgungsjagd. Konzentrieren Sie sich auf das amtliche Kennzeichen, merken Sie sich Fahrzeugtyp und Farbe und suchen Sie sofort nach möglichen Zeugen. Schalten Sie sofort die Polizei ein.


Das sollten Sie immer im Fahrzeug haben:

• Fotoapparat (Einwegapparat für ca. EUR 20,00 im Fachhandel genügt)

• Kreide

• Formular des Europäischen Unfallberichtes (beim ADAC oder Ihrer Versicherung erhältlich)


Das weitere Vorgehen:

Hat Ihr Unfallgegner am Unfallort angekündigt, Ansprüche geltend machen zu wollen, so sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich von dem Unfall in Kenntnis setzen. In der Regel genügt ein Anruf.

Bezüglich Ihrer eigenen Ansprüche verhandeln Sie niemals mit dem Unfallgegner direkt. Sie haben nach dem Gesetz einen Direktanspruch gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer. Ob der Schädiger dann seinen Schadenfreiheitsrabatt einbüßt, ist nicht Ihr Problem. Das muss er im Innenverhältnis mit seiner Versicherung klären.

Die weitere Schadenregulierung birgt viele Risiken und kann sehr kompliziert sein, denn das deutsche Schadenersatzrecht ist gekennzeichnet durch einige wenige gesetzliche Regelungen, ergänzt durch eine unübersehbare Fülle von Rechtsprechung. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes kann daher der Geschädigte im Rahmen der Haftung der Gegenseite auf deren Kosten einen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand mit der Abwicklung des Unfalles beauftragen.

Sichern Sie sich Ihre Rechte – rufen Sie uns an!

(030) 859 61 751

Sehen Sie sich überfordert mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen, so nehmen Sie das Schadengutachten und halten Rücksprache mit einem in Verkehrssachen erfahrenen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen keiner bekannt ist, können wir Ihnen auch gerne einen nennen.


 
Kontakt

Dipl.-Ing. Patrick Zopf
Prüfingenieur und Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
Schulzendorfer Str. 14
13503 Berlin
Telefon 030/ 859 61 751
email info@ingenieurbuero-zopf.de

Terminvereinbarung unter:

(030) 859 61 751