Sie möchten Ihr Fahrzeug nachträglich tieferlegen, eine Anhängerkupplung, einen Spoiler, einen Sportauspuff anbringen oder sonstige bauliche Veränderungen vornehmen?

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach §19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung.


Bei nachfolgenden Umbauten ist ggf. eine Änderungsabnahme erforderlich:

• Fahrwerks-Tieferlegung

• Anbringung von Folien an Seiten- u. Heckscheiben

• Ausrüstung mit Nachrüstabgasreinigungssystemen

• Umbauten von Motorrädern

• Anbringung einer Anhängerkupplung

• Anbringung eines Spoilers

• Anbau von Sonderrädern

• Anbau eines Sportauspuffs

• etc.


Mit dieser Prüfung gemäß §19(3) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten Sie den Nachweis dafür, dass die Veränderungen an Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß durchgeführt wurden, so dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Bei den durchgeführten Änderungsabnahmen benötigen Sie eine gültige Grundlage beispielsweise in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder eines Teilegutachtens.


 
Kontakt

Dipl.-Ing. Patrick Zopf
Prüfingenieur und Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
Schulzendorfer Str. 14
13503 Berlin
Telefon 030/ 859 61 751
email info@ingenieurbuero-zopf.de

Terminvereinbarung unter:

(030) 859 61 751